In Deutschland kann jeder Ehepartner die Scheidung einreichen. Es gibt keine Pflicht, wer beginnt, aber wichtige Besonderheiten sollten Sie kennen.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung stellt sich häufig die Frage: Wer sollte den Scheidungsantrag einreichen? Denn im Gegensatz zu einer streitigen Scheidung geht es hier nicht darum, sich auf dem Rechtsweg über die Scheidungsfolgen zu streiten, sondern um eine möglichst einfache, faire und kosteneffiziente Abwicklung. Gerade weil in diesem Fall nur einer der beiden Ehepartner anwaltlich vertreten sein muss, ist es sinnvoll, sich über die jeweilige Rolle – Antragsteller oder Antragsgegner – frühzeitig Gedanken zu machen.
Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die Vor- und Nachteile aus beiden Perspektiven.
Perspektive des Antragstellers
Derjenige Ehepartner, der die Scheidung bei Gericht einreicht ist im Scheidungsverfahren der sogenannte Antragsteller. Wenn Sie Antragsteller bzw. Antragstellerin sind, ergeben sich für Sie die folgenden Vor- bzw. Nachteile.
Vorteile
- Zeitliche Kontrolle: Sie bestimmen den Zeitpunkt der Antragstellung und können sich organisatorisch vorbereiten.
- Anwaltswahl und Kosteneinblick: Sie beauftragen den Anwalt bzw. die Anwältin und haben so stets den Überblick über die rechtlichen Schritte und entstehenden Kosten.
- Kommunikation mit dem Gericht: Als Antragsteller läuft die gesamte Kommunikation über Ihre anwaltliche Vertretung, die Ihnen diese erklären und einordnen wird.
Nachteile
- Alleinkosten zu Beginn: Die Anwaltskosten müssen zunächst von Ihnen getragen werden. Eine faire Teilung zwischen Ihnen und Ihrem Partner bzw. Ihrer Partnerin kann aber vorab schriftlich vereinbart werden.
- Pflicht zur Organisation: Sie müssen relevante Unterlagen beschaffen (z. B. Versicherungsverläufe, Angaben zur Ehezeit) und fristgerecht einreichen.
Perspektive des Antragsgegners
Auch wenn der Begriff Antragsgegner nach Streit klingt, handelt es sich dabei im Falle einer einvernehmlichen Scheidung lediglich um denjenigen Ehepartner, der der Scheidung zustimmt.
Vorteile
- Keine eigene anwaltliche Vertretung notwendig: Sie können dem Antrag zustimmen, ohne selbst einen Anwalt zu beauftragen – das spart Kosten und die Suche nach einem passenden Anwalt.
- Geringerer Aufwand: Da Sie nicht Antragsteller sind, müssen Sie keine Unterlagen vorbereiten oder den Prozess organisieren.
Nachteile
- Keine rechtliche Vertretung: Ohne eigenen Anwalt haben Sie keine professionelle Prüfung der vorgeschlagenen Regelungen. Achten Sie daher besonders auf Fairness und Transparenz im Austausch mit Ihrem Ehepartner bzw. Ihrer Ehepartnerin.
- Geringerer Einfluss: Die Antragstellung liegt außerhalb Ihrer Kontrolle. Auch die Anwaltswahl erfolgt durch den Ehepartner oder die Ehepartnerin.
- Informationslücken möglich: Um auf Augenhöhe zu bleiben, sollten Sie sich sämtliche relevanten Unterlagen sowie die anwaltliche Korrespondenz zur Einsicht vorlegen lassen. So behalten Sie den Überblick über Inhalte und Entscheidungen.
Was wir Ihnen empfehlen:
Unabhängig davon, ob Sie den Antrag stellen oder nicht: Wenn Sie sich auf eine einvernehmliche Scheidung geeinigt haben, empfiehlt es sich, vorab eine schriftliche Vereinbarung zu Kosten und inhaltlichen Regelungen zu treffen. Ideal ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung, die alle wichtigen Punkte klar und verbindlich festhält. So vermeiden Sie spätere Missverständnisse und sorgen für eine faire (Rechts-)Grundlage für beide Seiten. Sofern Sie weitere Fragen dazu haben, empfehlen wir Ihnen ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch mit einem Anwalt oder einer Anwältin aus unserem qualifizierten Partnernetzwerk.