Worum geht es beim Versorgungsausgleich?
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Worum geht es beim Versorgungsausgleich?

Der Versorgungsausgleich teilt bei einer Scheidung die Rentenansprüche gerecht auf, meist zugunsten des Ehepartners mit geringeren Einzahlungen.

Der Versorgungsausgleich regelt bei einer Scheidung, wie Rentenanwartschaften aufgeteilt werden, die die Ehepartner im Laufe der Ehe erworben haben. Ziel des Versorgungsausgleichs ist es, eine faire Verteilung der Altersvorsorge sicherzustellen – das ist besonders dann erforderlich, wenn ein Ehepartner während der Ehe weniger gearbeitet oder verdient hat als der andere, zum Beispiel wegen Kindererziehung oder Pflege.

Die rechtlichen Bedingungen für den Versorgungsausgleich regelt das Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG). Der Ausgleich findet in der Regel bei jeder Scheidung statt, sofern die Ehe mindestens drei Jahre gedauert hat. Dabei werden gesetzliche, betriebliche und private Rentenansprüche ermittelt und in der Regel hälftig geteilt. Der ausgleichsberechtigte Partner erhält eigene Rentenansprüche bei der jeweiligen Versorgungseinrichtung (interne Teilung).

Ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs ist durch Ehevertrag oder in bestimmten Härtefällen möglich – etwa bei sehr kurzer Ehe oder grober Unbilligkeit (bei grobem Fehlverhalten in der Ehe, wie zum Beispiel Gewalt gegen den Ehepartner).

Da die Regelung des Versorgungsausgleichs für den Scheidungsanwalt Aufwand verursacht, hat die Anzahl der Rentenanwartschaften auch einen Effekt auf die Kosten einer Scheidung. Aus diesem Grund fragen wir bei unserem Scheidungskostenrechner auch die Anzahl ab. Jede Anwartschaft erhöht den Streitwert um jeweils 10% des Grundverfahrenswerts. Mehr über die Berechnung der Kosten einer Scheidung finden Sie in unserem entsprechenden Artikel zu dem Thema.

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