
Beim Nettoeinkommen zur Berechnung der Scheidungskosten wird das „bereinigtes Nettoeinkommen“ nach familienrechtlichen Grundsätzen herangezogen.
Das Nettoeinkommen zur Berechnung der Scheidungskosten ist entscheidend für die Festlegung des Verfahrenswerts, von dem wiederum die Gerichts- und Anwaltskosten abhängen. Es geht dabei nicht um den steuerlichen Nettolohn, sondern um ein „bereinigtes Nettoeinkommen“ nach familienrechtlichen Grundsätzen.
So können Sie das Nettoeinkommen für die Scheidungskosten ermitteln:
Wenn Sie nun die Kosten für Ihre Scheidung ermitteln möchten: Hier kommen Sie zu unserem Kostenrechner. Geben Sie dort einfach die bereinigten Nettoeinkommen beider Ehepartner ein, um eine unverbindliche Prognose Ihrer Scheidungskosten zu erhalten. Um die vollständige Berechnung von Scheidungskoten nachzuvollziehen, finden Sie hier einen ausführlichen Artikel mit Hintergründen zur Berechnung.
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